Interventionskraft

Bewachungs- & Sicherheitsgewerbe

Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie

Schulungsinhalte

Lehrgangsdauer: 7 Tage (56 UE)

  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
    • Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
    • Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz
    • Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften
  • Umgang mit Menschen
    • Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen
    • Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen
    • Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache
  • Dienstkunde
    • Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort
    • Melde- und Berichtswesen
    • Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften
    • Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
  • Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
    • Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMAs
    • Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen
    • Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik
    • Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten
    • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung
    • Zugangs- und andere Kontrollsysteme
  • Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172

Zielgruppen

Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer
  • Streifenfahrer

Ausbildung und Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe.
Ihre kompetente Ausbildung bei BeDeKa UG.

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