Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß
VdS-Richtlinie
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Lehrgangsdauer: 3 Tage (24 UE)
Schulungsinhalte (gem. VdS 2172):
1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit- Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
- Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz
- Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts
- Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften
- Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen
- Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen
- Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache
- Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort
- Melde- und Berichtswesen
- Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften
- Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
- Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMAs
- Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen
- Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik
- Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung
- Zugangs- und andere Kontrollsysteme

Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie
im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe.
Ihre kompetente Ausbildung im Sicherheits-Bereich bei BeDeKa.
Konzeption der Bildungsmaßnahme Herunterladen / Drucken
Rufen Sie uns noch heute an !
03445 / 78 10 60 oder schreiben Sie eine Email an: info@bedeka-bildung.de
Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles Kostenangebot zur Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe.
Lehrgangsbeginn und Kosten auf Anfrage.